Service

Seit Anfang des Jahres sind wir Servicepartner für die Firma Philips.
Wir bieten die Instandhaltung, Reparatur und Leihstellung vor allem für die Geräteserien  V60/V60 Plus und Trilogy Evo.
Wir gewährleisten, dass Ihre Beatmungsgeräte stets in bestem Zustand sind, um eine zuverlässige Patientenversorgung sicherzustellen.

Sie haben Beatmungsgeräte der Firma Philips und suchen dringend nach professioneller Unterstützung bei der Instandhaltung?
-Kontaktieren Sie uns unkompliziert telefonisch unter 02932/429 20 30 oder über unser Kontaktformular.

Übersicht unserer Service-Leistungen

Unser Standard-Leistungsspektrum umfasst unter anderem Reparaturen, Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen an Medizinprodukten. Diese führen wir in unserer Fachwerkstatt, aber auch bei Ihnen direkt vor Ort durch. Um etwaige Engpässe zu vermeiden stellen wir bei Bedarf auch gerne Reparatur-Ersatz-Geräte zur Verfügung.
Wir verfügen über ein umfangreiches Prüfequipment und Messmittel sowie über eine großzügig eingerichtete Werkstatt. Durch unser großes Lager und unseren schnellen Lieferzeiten können wir eine schnellstmögliche Reparaturabwicklung gewährleisten.
Wir bieten Ihnen einen herstellerunabhängigen, flexiblen, effizienten und individuellen Service sowie eine Ersatzteillieferung über die Herstellerausschusszeiten hinaus.
Die Terminierung sowie unsere sachgerechte Ausführung entsprechen den gesetzlichen Vorschriften nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung und dem Medizinproduktegesetz.

Wartung (WA)

Eine Wartung beinhaltet die erweiterte Inspektion, die den regelmäßigen, vorbeugenden Austausch von Geräteteilen gemäß der Prüfkarte enthält. Es handelt sich um den Einsatz aller Maßnahmen zur Verhinderung oder Verminderung von Verschleißerscheinungen mit dem Ziel der vorbeugenden Instandhaltung.

Sicherheitstechnische Kontrolle (STK)

§ 11 MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung)

"Der Betreiber hat für die in Anlage 1 aufgeführten Medizinprodukte sicherheitstechnische Kontrollen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und nach Satz 2 oder Satz 3 durchzuführen oder durchführen zu lassen. Er hat für die sicherheitstechnischen Kontrollen solche Fristen vorzusehen, dass entsprechende Mängel, mit denen auf Grund der Erfahrungen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden können. Die sicherheitstechnischen Kontrollen sind jedoch spätestens alle zwei Jahre mit Ablauf des Monats durchzuführen, in dem die Inbetriebnahme des Medizinproduktes erfolgte oder die letzte sicherheitstechnische Kontrolle durchgeführt wurde. Die sicherheitstechnischen Kontrollen schließen die Messfunktionen ein. Für andere Medizinprodukte sowie Zubehör einschließlich Software oder andere Gegenstände, die der Betreiber bei Medizinprodukten nach Satz 1 verbunden verwendet werden, gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend."

Messtechnische Kontrolle (MTK)

§ 14 MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung)

"(1) Der Betreiber hat für die in der Anlage 2 aufgeführten Medizinprodukte, nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik messtechnische Kontrollen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Eine ordnungsgemäße Durchführung der messtechnischen Kontrollen nach Satz 1 wird vermutet, wenn der Leitfaden zu messtechnischen Kontrollen von Medizinprodukten mit Messfunktion der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt beachtet wird. Der Leitfaden wird in seiner jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt bekannt gemacht und von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt archiviert.

(2) Durch die messtechnischen Kontrollen wird festgestellt, ob das Medizinprodukt die zulässigen maximalen Messabweichungen (Fehlergrenzen) einhält, die in dem Leitfaden nach Absatz 1 Satz 2 angegeben sind.

 

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, im Besonderen Vorschrift A3 (DGUV V3)

Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind eine Sammlung von Unfallverhütungsvorschriften. Sie dienen dem Gesundheitsschutz eines jeden Arbeitnehmers in der Bundesrepublik Deutschland. Bei der DGUV V3 handelt es sich um eine Vorschrift bezüglich der elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, welche die Prüfung von verwendeten Elektrogeräten regelt.

Inspektion

Bei einer Inspektion handelt es sich um eine Kontrolle des ordnungsgemäßen Zustandes eines Gerätes.

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